english deutsch
+49 89 982 952 28

IP-Due Diligence

Due Diligence

Unser Service:

Ausübungsfreiheit

Gewerbliche Schutzrechte sind vom Staat gewährte Verbietungsrechte gegenüber Dritten, aber keine ausdrücklichen Benutzungsrechte. Wird z.B. ein Patent erteilt, weil es gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch ist, so bedeutet das nicht, dass man das dort Offenbarte bzw. Beanspruchte damit auch benuzten darf. Wenn das eigene Patent – bzw. das entsprechende Produkt – alle Merkmale umfasst, die von einem Patent eines Wettbewerbers beansprucht werden, würde letzteres bei Bewerbung, Markteinführung etc. des eigenen Produkts verletzt. Ähnliches gilt für den Gesamteindruck von Designs und Marken.

Neben den Bemühungen um die Erteilung eines gewerblichen Schutzrechtes sollte also das Studium der Schutzrechtssituation treten, d.h. ein Markteinführunsgutachten (im Englischen “freedom to operate”, “right to practice” oder “clearing opinion” genannt). Diese Bemühung des Marktteilnehmers um ein Markteinführungsgutachten fällt unter dessen Sorgfaltspflicht und wird in den USA als “due diligence” bezeichnet – sie hat dort zentrale Bedeutung, da dem fahrlässig Agierenden bei Nichtbeachtung “triple damages” auferlegt werden können. Aber auch in Europa und Deutschland ist ein Markteinführunsgutachten unabdingbarer Bestandteil der Sorgfaltspflicht des Marktteilnehmers, der dazu aufgerufen ist, die Schutzrechtssituation auf seinem Gebiet zu beobachten und sich daher nicht einfach darauf berufen kann, nichts von den Schutzrechten seiner Wettbewerber gewusst zu haben.

Wie bereits erwähnt, sollte sich das Markteinführungsgutachten auf alle gewerblichen Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken, erstrecken. Zentraler Bestandteil des Gutachtens ist die Recherche nach und die anschließende Auswertung von Schutzrechten Dritter, die der Benutzung der eigenen Erfindung, des eigenen Designs oder der eigenen Marke entgegenstehen könnten. Nur so lässt sich das Risiko eventueller Schutzrechtsverletzungen begrenzen, indem beim Auffinden relevanter Patente, Designs oder Marken rechtzeitig vor der Markteinführung über Änderungen am Produkt oder an der Marke nachgedacht werden kann.

Allerdings lässt sich aufgrund der heutzutage unüberschaubaren Anzahl von gewerblichen Schutzrechten nie ganz sicherstellen, dass in der Rechereche auch alle relevanten Schutzrechte Dritter gefunden werden: Die Recherche wird daher stets ein Kompromiss aus möglichst umfassender Suche einerseits und akzeptablem Zeit- und Kostenaufwand andererseits sein müssen. Darüberhinaus können zum Zeitpunkt der Recherche noch unveröffentlichte Schutzrechte natürlich nicht gefunden werden. Dennoch ist das Markteinführungsgutachten von zentraler Bedeutung, einerseits, um ggfs. rechtzeitig vor der Markteinführung Maßnahmen einzuleiten, andererseits, um im Verletzungsfall nachweisen zu können, dass man als Wettbewerber seiner Sorgfallspflicht nachgekommen ist und nicht fahrlässig gehandelt hat.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur "due diligence" im gewerblichen Rechtsschutz und arbeiten entsprechende Recherchen bzw. Gutachten für Sie aus.