Unser Service:
Erlangung von Schutzrechten und Strategie
Schützen Sie Ihr Design (Geschmacksmuster) in Deutschland, als Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der Europäischen Union oder als gewerbliches Modell bzw. Muster im Rahmen des Haager Musterabkommens weltweit. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Erfahrung während des gesamten Verfahrens sowohl bei der Eintragung Ihres Designs als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Design zur Seite.
Tätigkeiten
Unser Service umfasst:
- Neuheits-Recherchen
- Beratung zur richtigen Darstellung des Designs (Geschmacksmusters) und zur Möglichkeit der Sammelanmeldung für mehrere Designs
- Zuordnung der Locarno-Klassen bei der Einreichung
- Bescheidserledigungen im Zuge der Eintragung ihres Designs
- Nichtigkeitsverfahren gegen Designs Dritter
- Verletzungsverfahren bei Verletzung des eigenen Designs durch Dritte
- Ausarbeitung und Verhandlungen im Zusammenhang mit Lizenzverträgen
Vertretungsbefugnis
Unsere Anwälte sind vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante und der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf vertretungsberechtigt.
Darüber hinaus arbeiten wir in allen Ländern und Regionen der Welt mit dortigen Korrespondenzanwälten zusammen, sodass wir Ihnen bei der Erlangung und Durchsetzung Ihrer Rechte helfen können, wo immer Sie wünschen.
Fragen und Kontakt
Bei Fragen und Anmerkungen bezüglich eines Designs setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung, und wir besprechen die Details in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen oder bei uns in der Kanzlei.